Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Mietvertrag sowie alle für den Mieter erbrachten Leistungen durch den Vermieter.
Vertragspartner sind der Mieter und der Vermieter. Der Vertrag kommt nach Unterzeichnung und/oder der geleisteten Anzahlung von 20 % der Vertragssumme zustande. Die Restsumme ist gemäß Vertragsbedingungen 14 Tage vor Anreise auf das Vermieterkonto zu zahlen. Bei Kurzfristbuchungen ist die telefonische Zusage bindend. Hier erfolgt die Bezahlung bei Anreise in bar an den Vermieter.
Der Vermieter verpflichtet sich, das vom Mieter gebuchte Ferienobjekt bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Bei Nichtbereitstellung des Ferienobjektes durch den Vermieter ist dieser dem Mieter gegenüber schadensersatzpflichtig.
Der Mieter ist verpflichtet, die für die Objektüberlassung vereinbarten Preise an den Vermieter vorab zu zahlen.
Der Mieter kann vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts kann der Vermieter eine angemessene Entschädigung verlangen, und zwar nach folgender Maßgabe:
Ein Rücktritt vom Mietvertrag bedarf der Schriftform! Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei dem Vermieter. Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Der Vermieter empfiehlt dem Reisenden deshalb den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung.
Das Ferienhaus steht ab 16:00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Am Abreisetag muss das Ferienobjekt bis spätestens 10:00 Uhr geräumt sein.
Das Mietobjekt wird dem Mieter im sauberen und vertragsgemäßen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Einzug dem Vermieter mitzuteilen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benutzen und die Hausordnung einzuhalten. Bei Schäden usw. ist der Vermieter umgehend zu informieren. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbewohner verursacht werden, das Verschulden wird vermutet.
Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden.
Untermiete ist nicht erlaubt.
Das Laden von E-Autos/Hybridautos an normalen Steckdosen ist nicht erlaubt. E-Bikes sind nur an Außensteckdosen und bei Anwesenheit zu laden.
Das Mitbringen von Haustiere durch den Mieter ist nicht erlaubt.
Das Ferienhaus ist Rauchfrei!
Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Verstößt der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird das Ferienhaus mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.
Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt, aber nicht verpflichtet, dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.
Die Kurtaxe ist laut zum Reisezeitraum gültiger Satzung der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst zu entrichten. Der in der Buchung genannte Betrag ist die Kurtaxe zum derzeitigen Kenntnisstand. Es kann durchaus sein, dass die Gemeinde die Satzung zur neuen Saison anpasst.
Maßgebend ist deutsches Recht. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Ribnitz-Damgarten.